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   VGH Bayern, 07.07.2010 - 11 CS 10.1452   

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VGH Bayern, 07.07.2010 - 11 CS 10.1452 (https://dejure.org/2010,40965)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.07.2010 - 11 CS 10.1452 (https://dejure.org/2010,40965)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 11 CS 10.1452 (https://dejure.org/2010,40965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beschluss im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; ungenügende Begründung einer hiergegen eingelegten Beschwerde

  • verkehrslexikon.de

    Ungenügende Beschwerdebegründung nach Fund von Ecstasy-Pillen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2010 - 11 CS 10.1452
    Vielmehr müssen ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine dafür erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388/1389).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2010 - 11 CS 10.1452
    An der nötigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung fehlt es, wenn nur pauschale, formelhafte Rügen vorgebracht werden (OVG SH vom 31.7.2002, NJW 2003, 158; Guckelberger, a.a.O., RdNr. 77 zu § 146).
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 11 CS 08.2882

    Unzureichende Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2010 - 11 CS 10.1452
    Der Beschwerdeführer darf sich nicht damit begnügen, geltend zu machen, "dass" eine bestimmte tatsächliche oder rechtliche Gegebenheit sich so darstellt, wie er das vorträgt; er muss vielmehr Argumente dafür anführen, "warum" es sich so verhält, wie er es behauptet (vgl. zur mangelnden Eignung der in einem einzigen Satz apodiktisch formulierten Aussage, nach Meinung des Bevollmächtigten des Rechtsmittelführers sei eine Rechtsfrage anders zu beantworten, als es das Verwaltungsgericht getan habe, den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gerecht zu werden, BayVGH vom 24.11.2008 Az. 11 CS 08.2882, RdNr. 13; Guckelberger, a.a.O., RdNr. 77).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Dabei müssen die die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes tragenden Rechtssätze und hierfür erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden; an der nötigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung fehlt es dementsprechend, wenn nur pauschale, formelhafte Rügen vorgebracht werden ( siehe etwa: BayVGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - Az.: 11 CS 10.1452 -, zitiert nach juris [m. z. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2018 - 3 M 381/18

    Vorerst keine Bernsteinförderung im Goitzschesee

    Dabei müssen die die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes tragenden Rechtssätze und hierfür erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden; an der nötigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung fehlt es dementsprechend, wenn nur pauschale, formelhafte Rügen vorgebracht werden (siehe etwa: BayVGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - Az.: 11 CS 10.1452 -, zitiert nach juris [m. w. N.]).
  • VG Bayreuth, 19.03.2012 - B 1 S 12.170

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Besitz von Betäubungsmitteln; ausschließliche

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall vom Besitz von Betäubungsmitteln auf den Verdacht von Konsum schließen, sofern nicht ausnahmsweise Tatsachen die Annahme nahelegen, dass die Drogen nur für Dritte bestimmt waren (vgl. insbesondere BayVGH vom 21.7.2011 Az. 11 CS 11.1061 in SVR 2011, 432, vom 31.5.2011 Az. 11 CS 11.459, vom 7.7.2010 Az. 11 CS 10.1452 und vom 25.5.2010 Az. 11 CS 10.227).
  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 11 CS 10.1964

    Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; unvollständiger

    Der Beschwerdeführer darf sich nicht damit begnügen, geltend zu machen, "dass" eine bestimmte tatsächliche oder rechtliche Gegebenheit sich so darstellt, wie er das vorträgt; er muss vielmehr Argumente dafür anführen, "warum" es sich so verhält, wie er es behauptet (BayVGH vom 7.7.2010 Az. 11 CS 10.1452 RdNr. 13; vgl. zur mangelnden Eignung apodiktisch formulierter Aussagen, nach Meinung des Bevollmächtigten des Rechtsmittelführers sei eine tatsächliche oder rechtliche Frage anders zu beantworten, als es das Verwaltungsgericht getan hat, den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gerecht zu werden, ferner BayVGH vom 24.11.2008 Az. 11 CS 08.2882 RdNr. 13; Guckelberger, a.a.O., RdNr. 77).
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